Es muss im Juli 2022 gewesen sein, als ein Schreiben auf meinem Tisch landete. Ein Schreiben eines Rechtsanwalts, der darin mitteilte, dass seine Mandantin unsere Website besucht habe und dabei ihre IP-Adresse an Google weitergeleitet wurde, weil wir Google Schriften in unserer Homepage eingebunden hatten.
“Der erfolgte Kontrollverlust … verursacht meiner Mandantin erhebliches Unwohlsein und nervt sie massiv.“*, hieß es im Abmahnschreiben des Anwalts. In weiterer Folge wurde ein Schadenersatz in Höhe von EUR 100,- geltend gemacht, der zusammen mit weiteren EUR 90,- für die „Dienstleistung“ des Anwalts zu überweisen sei. Mit dieser Zahlung würden „alle Ansprüche aus dieser Datenschutzverletzung bereinigt und verglichen.“* Außerdem würde die Mandantin mit der Zahlung den „Antrag auf Auskunft über die Datenverabeitung als zurückggezogen“* geltend machen. Mit der Zahlung wäre „diese Sache als vollumfänglich und endgültig erledigt.“*
Im ersten Moment bereitete dieses Schreiben nun mir „erhebliches Unwohlsein“. Schließlich war ich ja für die Wartung unserer Website irgendwie mitverantwortlich. Da ich mich auch mit der Datenschutzgrundverordnung ein wenig auskannte, schien mir dieses Schreiben durchaus plausibel.
Die erste Reaktion meines Chefs war „Zahlen!“. Doch nachdem sich die Gemüter etwas beruhigt hatten, begannen wir im Internet zu recherchieren. Und siehe da, wir waren nicht die einzigen, die ein solches Schreiben erhalten hatten.
„So wie der Acker verdorben wird durch Unkraut, wird der Mensch verdorben durch seine Gier.“
Buddha
Lange Rede, kurzer Sinn – es stellte sich heraus, dass scheinbar weit über 30.000 solcher Schreiben verschickt wurden. Mittlerweile läuft in diesem Fall ein Musterprozess eines beklagten Unternehmers und auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft befasst sich damit.
Die Website unserer Firma wurde mittlerweile neu gestaltet und entspricht natürlich den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Doch seit Eintreffen dieses Schreibens musste ich immer wieder auch an meinen Blog denken. Denn dort hatte ich keinen Zugriff auf den Quellcode der Seite und konnte auch sonst keine Vorkehrungen treffen, z.B. durch die Installation eines nötigen Zusatzprogramms, um die Schriften korrekt einzubinden.
Außerdem störte mich die ganze Werbung, die permanent eingespielt wurde und auf die ich ebenfalls keinen Einfluss hatte. „Das ist eben der Preis, den man zahlt, wenn man für einen Blog nichts zahlen möchte.“ dachte ich mir immer. Und auch wenn die oben genannte Mandantin es gemeinsam mit ihrem Anwalt mit den tausenden Schreiben „etwas übertrieben“ hat, so war die Kernaussage doch korrekt. Nämlich, dass Daten an Dritte übermittelt werden können. Und diesem Risiko wollte ich mich nicht länger aussetzen.
„Manchmal zeigt sich der Weg erst, wenn man anfängt, ihn zu gehen.“
Paulo Coelho
Die Domain „neulichauf.wordpress.com“ ist mir über die Jahre sehr ans Herz gewachsen. Schließlich ist sie ja auch ein Teil des ganzen „Frau Neulich Universums“ und war der erste Ort, wo ich mich dem Schreiben widmete. Doch jetzt ist für mich der Zeitpunkt für den nächsten Schritt gekommen: Eine eigene Domain, ein eigenes Website-System, auf das ich vollen Zugriff habe.
Und hier ist er nun also, der erste Beitrag auf www.frauneulich.at
Auch wenn sich am Look (noch) nichts geändert hat, bin ich doch ein wenig stolz darauf, das alles selbständig eingerichtet zu haben. Und auch darauf, dass es mittlerweile auf den 50sten Beitrag zugeht. Es scheint so, als hätte sich „neulich“ so einiges getan, über das es sich für mich zu schreiben gelohnt hat.
Was 2016 aus einer spontanen Idee heraus entstanden ist, geht nun also in die nächste Runde. Ich bin gespannt, was die Zukunft bringen wird und würde mich freuen, wenn ihr mich auch weiterhin auf diesem Weg begleitet. Jetzt eben auf www.frauneulich.at.
*Auszug aus dem Anwaltsschreiben